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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Leistungen, Raumnutzung, Events und Veranstaltungen im BIM LÄB
 
Betreiber / Vertragspartner    
viscan GmbH, Am Wallgraben 144, 70565 Stuttgart

Projekt / Veranstaltungsort    
BIM LÄB, Container Workspace an der Baustelle Hochbrücke Horb, bei Horb am Neckar

Kontakt    
bimlaeb@viscan.de | info@viscan.de | +49 (0)711 28 69 30 30
 
 
1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge mit der viscan GmbH über Leistungen des BIM LÄB. Erfasst sind insbesondere Besichtigungen, Workshops, Schulungen, Seminare, Tagungen, Netzwerkveranstaltungen, Produkt- und Technologievorführungen, Beratungsleistungen, die zeitweise Überlassung von Räumen oder Flächen sowie damit verbundene Zusatzleistungen.

1.2 Vertragspartner ist die viscan GmbH. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist Eigentümer des BIM LÄB, wird jedoch allein durch die Buchung einer Leistung der viscan GmbH nicht Vertragspartner.

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die viscan GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.4 Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen und Angebote gehen diesen AGB im Fall von Widersprüchen vor.
 

2. Vertragsschluss, Buchung und Leistungsumfang

2.1 Darstellungen auf der Website, in Programmen oder Werbemitteln sind grundsätzlich unverbindlich und stellen noch kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt durch Buchungsbestätigung, Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung durch die viscan GmbH zustande.

2.2 Umfang, Termin, Ort, Teilnehmerzahl, Vergütung und gegebenenfalls technische Anforderungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, Buchungsbestätigung oder Individualvereinbarung.

2.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung richtige und vollständige Angaben zu machen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

2.4 Die Unter- oder Weitervermietung sowie die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung gebuchter Räume oder Flächen an Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung der viscan GmbH in Textform.
 

3. Preise, Zahlung und Verzug

3.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben. Gegenüber Unternehmern werden Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen, sofern die Preisangabe entsprechend gekennzeichnet ist.

3.2 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Die viscan GmbH kann angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen, insbesondere bei exklusiver Raumnutzung, größeren Gruppen oder der Beauftragung externer Leistungen.

3.3 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Bei Verbrauchern gilt diese Einschränkung nicht, soweit Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis betroffen sind.
 

4. Teilnehmerzahl, Zutritt und Hausrecht

4.1 Der Kunde teilt die voraussichtliche Teilnehmerzahl innerhalb der vereinbarten Frist mit. Maßgeblich für die Abrechnung ist mindestens die zuletzt verbindlich bestätigte Teilnehmerzahl, sofern keine abweichende Regelung vereinbart wurde. Zusätzliche Personen können nur im Rahmen der Kapazität und gegen zusätzliche Vergütung zugelassen werden.

4.2 Die viscan GmbH übt das Hausrecht aus. Sicherheits-, Brandschutz-, Baustellen-, Zugangs- und Hygieneregeln sowie Anweisungen des Personals sind zu befolgen. Flucht- und Rettungswege müssen freigehalten werden.

4.3 Personen, die den Ablauf erheblich stören, andere gefährden, Sicherheitsanweisungen nicht befolgen oder unter erkennbar erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Erstattungsanspruch besteht nicht, wenn der Ausschluss vom Betroffenen zu vertreten ist.

4.4 Minderjährige dürfen nur teilnehmen, wenn dies in der Veranstaltungsbeschreibung vorgesehen ist oder vorab ausdrücklich zugelassen wurde. Die Aufsichtspflicht verbleibt bei den Sorgeberechtigten oder den von ihnen beauftragten Begleitpersonen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

4.5 Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung mitgebracht werden; gesetzliche Zugangsrechte, insbesondere für Assistenzhunde, bleiben unberührt.
 

5. Besondere Regeln für Technik- und Praxisvorführungen

5.1 Technik, Software, Maschinen, Vermessungsgeräte, Scanner, unbemannte Luftfahrtsysteme oder sonstige Demonstrationsobjekte dürfen nur nach Freigabe und unter Anleitung des hierzu eingesetzten Personals bedient werden.

5.2 Teilnehmer müssen vorgegebene Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen einhalten. Bei Vorführungen im Baustellenumfeld kann geeignete persönliche Schutzausrüstung verlangt werden. Ohne erforderliche Schutzausrüstung kann die Teilnahme an einzelnen Programmpunkten verweigert werden.

5.3 Eigene Geräte, Datenträger, Software oder Ausstellungsgegenstände dürfen nur mit vorheriger Zustimmung eingesetzt, angeschlossen oder betrieben werden. Der Kunde ist für deren Sicherheit, Zulässigkeit und Kompatibilität verantwortlich.

5.4 Vorführungen dienen der Veranschaulichung. Bestimmte Messergebnisse, Reichweiten, Verfügbarkeiten, Datenqualitäten oder wirtschaftliche Erfolge werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als Beschaffenheit vereinbart wurden.
 

6. Pflichten des Veranstalters bzw. buchenden Kunden

6.1 Bucht ein Kunde für eine Gruppe oder führt er eine eigene Veranstaltung im BIM LÄB durch, ist er für Organisation, Inhalte, Teilnehmerkommunikation und die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorgaben verantwortlich, soweit diese seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen sind.

6.2 Genehmigungspflichtige Tätigkeiten, Musiknutzung, Gewinnspiele, Verkauf, Werbung, Catering durch Dritte, Aufbauten, Dekorationen sowie Foto-, Film- oder Drohnenaufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der viscan GmbH. Erforderliche behördliche oder urheberrechtliche Erlaubnisse beschafft der Kunde auf eigene Kosten.

6.3 Eingebrachte Gegenstände sind nach Veranstaltungsende unverzüglich zu entfernen. Unterbleibt dies, darf die viscan GmbH die Gegenstände auf Kosten des Kunden einlagern oder nach angemessener Frist entsorgen, sofern keine gesetzlichen Gründe entgegenstehen.
 

7. Änderungen, Absage und höhere Gewalt durch die viscan GmbH

7.1 Die viscan GmbH darf zumutbare Änderungen des Programms, Ablaufs, Raums oder eingesetzter Referenten vornehmen, wenn der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.

7.2 Die viscan GmbH darf eine Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen, verlegen, digital durchführen oder abbrechen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die sichere oder ordnungsgemäße Durchführung unmöglich oder unzumutbar ist, etwa wegen behördlicher Anordnungen, Ausfall wesentlicher Infrastruktur, Unwetter, höherer Gewalt, Erkrankung unverzichtbarer Mitwirkender oder fehlender Mindestteilnehmerzahl.

7.3 Bei vollständiger Absage erstattet die viscan GmbH bereits gezahlte Teilnahmeentgelte. Bei Verlegung kann der Kunde innerhalb einer angemessenen, in der Mitteilung genannten Frist kostenfrei zurücktreten. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelung in Ziffer 12.

7.4 Reise-, Übernachtungs-, Arbeitsausfall- oder sonstige Drittkosten werden nicht ersetzt, soweit die viscan GmbH die Ursache nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat und keine Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorliegt.
 

8. Stornierung und Ersatzteilnehmer durch den Kunden

8.1 Soweit die Buchungsbestätigung keine abweichenden Bedingungen enthält, kann der Kunde eine kostenpflichtige Veranstaltung in Textform stornieren. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung.
•    Bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei.
•    29 bis 15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der vereinbarten Vergütung.
•    14 bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 60 % der vereinbarten Vergütung.
•    Ab 6 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Vergütung.

8.2 Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der viscan GmbH bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.

8.3 Bei teilnehmerbezogenen Buchungen kann bis zum Veranstaltungsbeginn ohne Mehrkosten ein geeigneter Ersatzteilnehmer benannt werden, sofern keine personenbezogenen Zulassungs-, Sicherheits- oder Zertifizierungsvoraussetzungen entgegenstehen.

8.4 Für individuell konzipierte Veranstaltungen, exklusive Raumbelegungen, Catering, externe Technik oder sonstige Fremdleistungen können in Angebot oder Buchungsbestätigung abweichende Stornobedingungen vereinbart werden.
 

9. Verbraucher, Widerrufsrecht und termingebundene Veranstaltungen

9.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschluss greift. Eine erforderliche Widerrufsbelehrung wird gesondert bereitgestellt.

9.2 Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB regelmäßig kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ob eine konkrete BIM-LÄB-Veranstaltung darunter fällt, richtet sich nach Inhalt und Zweck des jeweiligen Angebots. Ein vertragliches Stornierungsrecht kann sich aus Ziffer 8 oder der Buchungsbestätigung ergeben.

9.3 Soweit ein Widerrufsrecht besteht und der Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Wertersatz und zum Erlöschen des Widerrufsrechts. Erforderliche ausdrückliche Erklärungen werden im Buchungsprozess gesondert eingeholt.
 

10. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

10.1 Die viscan GmbH informiert vor oder bei der Veranstaltung, wenn Foto-, Video- oder Tonaufnahmen zu Dokumentations-, Presse- oder Marketingzwecken vorgesehen sind. Personenbezogene Aufnahmen werden nur auf einer geeigneten Rechtsgrundlage verarbeitet. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird sie freiwillig und gesondert eingeholt; eine Verweigerung darf nicht zu sachlich unbegründeten Nachteilen führen.

10.2 Teilnehmer dürfen Aufnahmen anderer Personen nur erstellen oder veröffentlichen, wenn dies rechtlich zulässig ist und erforderliche Einwilligungen vorliegen. Vertrauliche Inhalte, Bildschirme, Unterlagen und nicht freigegebene Demonstrationen dürfen nicht aufgezeichnet werden.

10.3 Für Veranstaltungen mit Medienpräsenz oder Überblicksaufnahmen kann die viscan GmbH gesonderte Aufnahmehinweise und gekennzeichnete aufnahmefreie Bereiche vorsehen. Diese Hinweise werden Bestandteil der Veranstaltungsorganisation, ersetzen jedoch keine im Einzelfall erforderliche Rechtsgrundlage.
 

11. Datenschutz und Vertraulichkeit

11.1 Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung sowie gegebenenfalls veranstaltungsspezifischen Datenschutzhinweisen.

11.2 Der Kunde stellt sicher, dass die Übermittlung von Teilnehmerdaten an die viscan GmbH rechtmäßig erfolgt und die betroffenen Personen die erforderlichen Informationen erhalten.

11.3 Als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen dürfen nicht unbefugt verwendet oder an Dritte weitergegeben werden. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
 

12. Haftung

12.1 Die viscan GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

12.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Beschäftigter und Erfüllungsgehilfen der viscan GmbH.

12.4 Für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände haftet die viscan GmbH nur nach Maßgabe der Ziffern 12.1 bis 12.3. Eine Verwahrung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

12.5 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er, seine Teilnehmer, Beauftragten oder sonstige seinem Verantwortungsbereich zuzurechnende Personen schuldhaft verursachen.
 

13. Nutzungsrechte an Unterlagen und Inhalten

13.1 Präsentationen, Schulungsunterlagen, Konzepte, Grafiken, Software, Marken und sonstige Inhalte sind urheberrechtlich oder anderweitig geschützt. Der Kunde erhält, soweit nichts anderes vereinbart ist, ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur eigenen Nutzung im vertraglich vorausgesetzten Umfang.

13.2 Vervielfältigung, Bearbeitung, öffentliche Zugänglichmachung, Weitergabe oder Nutzung zu eigenen Schulungs- oder Vertriebszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers, soweit keine gesetzliche Erlaubnis eingreift.
 

14. Online- und Hybridveranstaltungen

14.1 Zugangsdaten sind personenbezogen und dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Der Teilnehmer ist für geeignete Endgeräte, Internetzugang und kompatible Standardsoftware verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.

14.2 Vorübergehende, unerhebliche Störungen begründen keine Minderungs- oder Erstattungsansprüche. Bei einer von der viscan GmbH zu vertretenden erheblichen Störung wird eine angemessene Ersatzleistung, Nachholmöglichkeit oder anteilige Erstattung angeboten. Ziffer 12 bleibt unberührt.

14.3 Mitschnitte oder Screenshots sind nur mit vorheriger Zustimmung und unter Beachtung der Rechte anderer Teilnehmer zulässig.
 

15. Compliance, Gleichbehandlung und unzulässige Inhalte

15.1 Rechtswidrige, diskriminierende, menschenverachtende, gewaltverherrlichende oder sonstige Inhalte, die Rechte Dritter verletzen oder den Ruf bzw. sicheren Betrieb des BIM LÄB gefährden, sind unzulässig.

15.2 Veranstaltungen politischer Parteien oder Vereinigungen sowie parteipolitische Werbung bedürfen einer vorherigen ausdrücklichen Prüfung und Zustimmung. Gesetzliche Gleichbehandlungs- und Neutralitätspflichten des Eigentümers oder öffentlicher Beteiligter bleiben unberührt.
 

16. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

16.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat und eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

16.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden haben Vorrang. Gesetzliche Formvorschriften und der Vorrang individuell ausgehandelter Vereinbarungen bleiben unberührt.

16.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 15. August 2026
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